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Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe
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Was ist ein Prostitutionsgewerbe?
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eine Prostitutionsstätte (z.B. Laufhaus, Bordell, Club, Wohnung) betreibt,
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ein Prostitutionsfahrzeug (z.B. Lovemobil) bereit stellt,
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eine Prostitutionsveranstaltung (z.B. Sexparty mit sex. Dienstleistung) organisiert oder durchführt,
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oder eine Prostitutionsvermittlung (z.B. Escort-Agentur) betreibt.
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Was bedeutet die Erlaubnispflicht?
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Gilt die Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe auch für mich als Prostituierte?
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Bis wann muss ein Antrag auf Erlaubnis eines Prostitutionsgewerbes gestellt werden?
Nach § 2 des ProstSchG betreibt ein Prostitutionsgewerbe, wer:
Nach dem ProstSchG müssen Betreiber*innen eines Prostitutionsgewerbes eine Erlaubnis bei den zuständigen Ordnungsbehörden beantragen. Für eine Erlaubnis müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, wie z.B. die Vorlage eines Betriebskonzepts, eines polizeilichen Führungszeugnisses als Nachweis der Zuverlässigkeit von Betreiber*innen oder Stellvertretung, ein geeigneter Standort und Sicherheitsauflagen.
Die Erteilung der Erlaubnis ist kostenpflichtig, sie kann nur für eine bestimmte Zeit erteilt werden. Für das Betreiben von Prostitutionsfahrzeugen wird die Erlaubnis immer auf höchstens drei Jahre befristet erteilt. Sie kann auf Antrag verlängert werden.
Wenn Du in einer Prostitutionsstätte (z.B. Laufhaus, Bordell, Club) arbeitest, betreibst Du kein Gewerbe und brauchst dazu keine Erlaubnis.
Wenn Du alleine in einer Wohnung oder einem Studio der Prostitution nachgehst, musst Du auch keine Erlaubnis beantragen, dann musst du dich nur anmelden.
Du musst auch keine Erlaubnis beantragen, wenn du mit zwei oder mehr Prostituierten gleichberechtigte Mieter*innen eines Mietobjektes bist. Wichtig ist dabei, dass jede Prostituierte für sich arbeitet und nur die Miete unter allen Mieter*innen gleich aufgeteilt wird. Anders ist es, wenn du oder eine deiner Kolleg*innen das Meiste organisierst und leitest und zum Beispiel für alle Kondome, Handtücher und frische Bettwäsche besorgst. In diesem Fall brauchst du eine Erlaubnis. Dies gilt natürlich auch für Personen, die nicht als Prostituierte arbeiten, aber die Leitung und Organisation des Prostitutionsbetriebes übernehmen.
Wenn Du also in einer Wohnung mit einer oder mehreren Kolleg*innen zusammen arbeiten möchtest, auch wenn nur gelegentlich, gilt diese Wohnung in der Regel als Prostitutionsstätte, die eine Erlaubnis erfordert. Das bedeutet auch, dass Du oder eine Deiner Kolleginnen Betreiberpflichten übernehmen müsst.
Für Neueröffnungen müssen Betreiber*innen zuvor das neue Gewerbe bei der kommunalen Ordnungsbehörde anzeigen und bei der zuständigen Kreisordnungsbehörde einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis stellen. Über Meldung und Antrag muss die Behörde eine Bescheinigung ausstellen. Erst nach abschließender Prüfung des Erlaubnisantrages darf der Betrieb eröffnet werden.