Corona

Am 03.04.2022 wurden für das Land NRW die verbindlichen Corona-Vorschriften wie z.B. die Testpflicht oder der Nachweis eines vollständigen Impfschutzes für Bordelle und andere Prostitutionsstätten aufgehoben.

Die 2G-Plus Regelung ist entfallen!

In den allgemeinen Verhaltensempfehlungen der Landesregierung wird jedoch weiterhin die vollständige Coronaschutzimpfung empfohlen, sowie den Kontakt zu anderen Menschen zu meiden, wenn diese typische Symptome einer Coronainfektion zeigen.

Weitere aktuelle Informationen und Bestimmungen für das Land NRW findest Du auf: https://www.land.nrw/corona

Informationen zum Impfen:

  • Personen ab 18 Jahren wird die Auffrischungsimpfung nach 6 Monaten der Grundimmunisierung empfohlen.
  • Personen die mindestens vor vier Wochen mit dem Impfstoff der Firma Johnson&Johnson geimpft wurden, wird ebenfalls eine Auffrischungsimpfung empfohlen.

Wenn Du Fragen bezüglich der neuen Bestimmungen oder zum Thema Impfen hast, kannst Du Dich gerne an uns oder eine Beratungsstelle für Sexarbeitende in Deiner Nähe wenden.  

Schütze dich und andere!

Damit das Corona Virus sich nicht weiter verbreitet, halte dich an folgende Regeln:

Abstand halten (mind. 1,5 Meter)

Hygienemaßnahmen beachten (regelmäßiges Händewäschen, desinfizieren und Husten bzw. Niesen in die Armbeugen)

Maske tragen (OP-Maske bzw. FFP2, KN95, N95! Beachte dass du in Bus und Bahn bei einer Städteinzidenz von über 100 eine FFP2, KN95 oder N95 Maske tragen musst!)

Lüfte die Räumlichkeiten, in denen du dich länger mit anderen Personen aufhältst, regelmäßig.

Was tun bei Symptomen?

Wenn Du Dich krank fühlst und Symptome bei Dir bemerkst wie u.a. Fieber, Husten und Schnupfen sowie einen Verlust deines Geruchsinns, solltest Du dringend einen Coronatest machen lassen. Diesen kannst Du entweder in einer Hausarztpraxis machen lassen oder in einem der vielen eingerichteten Corona-Testzentren in Deiner Stadt. Ein Test im Testzentrum ist für Dich kostenfrei. Wenn Du nicht weißt, an wen Du Dich deswegen wenden sollst, helfen wir Dir gerne weiter. 

Wer kann mir helfen, wenn ich durch das Arbeitsverbot in finanzielle Schwierigkeiten geraten bin?

Wenn Du durch das Arbeitsverbot in finanzielle Schwierigkeiten geraten bist, gibt es, je nach persönlichen Voraussetzungen – wie z.B. Meldeadresse, Arbeitsnachweisen etc. – die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung vom Staat zu beantragen. Hierbei unterstützen Dich Beratungsstellen für Sexarbeitende in Deiner Nähe gerne. Hier findest Du alle Beratungsstellen in NRW. https://www.lola-nrw.de/startseite/themen/beratungsstellenindex/