FAQ Kapitel II.

  1. Anmeldepflicht für Prostituierte nach dem ProstSchG

    1. Was bedeutet die verpflichtende Anmeldung für mich?

    2. Wenn Du als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten möchtest, musst Du Dich vor Beginn der Tätigkeit anmelden (§ 3 ProstSchG). Die Anmeldung muss persönlich bei der zuständigen Behörde erfolgen und ist mit einem Informations- und Beratungsgespräch verbunden. (mehr FAQ VI) Voraussetzung für die Anmeldung ist, dass Du Dich vorher gesundheitlich beraten lässt. (mehr FAQ III)

      Zuständig ist die Behörde dort, wo Du vorwiegend arbeiten möchtest. Bei der Anmeldung musst Du alle weiteren Städte oder Bundesländer in Deutschland angeben, in denen Du arbeiten willst. Wenn Du noch nicht genau weißt, wo Du überall arbeiten willst, gib besser mehrere mögliche Arbeitsorte an. Diese werden in Deine Anmeldebescheinigung eingetragen. Änderst Du Deine Planung und möchtest Du zu einem späteren Zeitpunkt an einem Ort arbeiten, den Du bei der Anmeldung nicht angegeben hast, musst Du diesen Ort bei der Behörde nachtragen lassen. Diese Pflicht besteht nicht, wenn Du zum Beispiel aus besonderem Anlass vorübergehend an einem Ort arbeitest, der nicht von Dir angegeben wurde.


    1. Was muss ich zur Anmeldung mitbringen?

      • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung oder wenigstens einer Adresse, unter der Du für die Behörde zu erreichen bist

      • Eine Arbeitserlaubnis. Diese brauchst Du beispielsweise nicht, wenn Du Bürgerin oder Bürger der EU bist

      • Zwei Passbilder

      • Bescheinigung über die Gesundheitsberatung (mehr FAQ III)


    1. Worüber wird in dem Informations- und Beratungsgespräch gesprochen?

    2. Du bekommst Informationen über

      • die Rechte und Pflichten von Prostituierten

      • Krankenversicherung

      • zur sozialen Absicherung im Fall, dass Du als angestellte Prostituierte arbeitest

      • gesundheitliche und soziale Beratungsangebote

      • Hilfe in Notsituationen (mehr FAQ VI, 6)

      • Deine Steuerpflichten


    1. Was steht in meiner Anmeldebescheinigung?

    2. Auf Deiner ausgestellten Anmeldebescheinigung sind folgende Daten zu erkennen:

      • Passfoto

      • Vor- und Nachname oder ALIAS (mehr FAQ II, 5)

      • Geburtsdatum und –ort

      • Staatsangehörigkeit

      • Angabe der Orte, in denen die Tätigkeit ausgeübt werden soll

      • Gültigkeitsdauer

      • ausstellende Behörde

      Ändern sich Dein Name, Deine Staatsangehörigkeit, Deine Wohnung oder die Orte, in denen Du tätig sein willst, musst Du dies innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Behörde melden.


    1. Was bedeutet „Alias“?

    2. Bei der Anmeldung als auch bei der Gesundheitsberatung kannst Du einen Alias benutzen (Arbeitsname oder Pseudonym). Bei der Anmeldung musst Du zwar Deinen Personalausweis vorlegen und erhältst auf dieser Grundlage Deine Anmeldebescheinigung. In einer weiteren Bescheinigung wird aber ein anderer Name eingetragen, den Du Dir frei ausdenken kannst. Dieser Ausweis gilt dann mit Deinem Alias-Namen und dem Lichtbild. Dein richtiger Name und Dein Geburtsort werden nicht genannt.

      In Bundesländern, in denen Du für die Anmeldung und die gesundheitliche Beratung bezahlen musst (z.B. Bayern, Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg) kostet die Alias-Bescheinigung zusätzlich.


    1. Ab wann und wie lange gilt meine Anmeldebescheinigung?

    2. Wenn Du Dich anmeldest, muss Dir innerhalb von 5 Werktagen die Bescheinigung ausgestellt werden. Kümmere Dich also rechtzeitig um Deine Anmeldung, da Du erst mit der Bescheinigung arbeiten darfst.

      Wenn du 21 Jahre oder älter bist, gilt die Anmeldung zwei Jahre und die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung für ein Jahr.

      Wenn du jünger als 21 Jahre bist, gilt die Anmeldebescheinigung nur für ein Jahr und die Gesundheitsberatung für ein halbes Jahr.


    1. Muss ich meine Anmeldebescheinigung mitführen?

    2. Ja! Bei der Arbeit – und nur dort – musst Du Deine Anmeldebescheinigung oder die Aliasbescheinigung dabei haben.


    1. Wer darf meine Anmeldebescheinigung kontrollieren?

    2. Kontrollieren dürfen nur Betreiber*innen, zuständige Behördenmitarbeiter*innen und die Polizei.

      Kunden- oder Kolleginnen musst Du die Bescheinigung nicht zeigen.


    1. Kann ich jemanden zur Unterstützung bei der Anmeldung mitnehmen?

    2. Du kannst eine Freundin oder andere Person der du vertraust mitnehmen; auch ohne Zustimmung der Behörde.

      Mit Deiner Zustimmung können Fachberatungsstellen für Prostituierte oder die Mitarbeiterin der gesundheitlichen Beratung an dem Gespräch teilnehmen.

      Ohne Deine Zustimmung hingegen dürfen nur Sprachmittler*innen mit dabei sein.


    1. Bis wann muss ich mich als Prostituierte angemeldet haben?

    2. Du musst dich anmelden bevor du arbeiten darfst.
      Du kannst dich vor Ort erkundigen, wohin du dich in deiner Stadt wenden musst.


    1. Wer erfährt von meiner Anmeldung und was passiert mit meinen Daten?

    2. Das zuständige Finanzamt wird direkt nach Deiner Anmeldung informiert. Damit bist Du auch steuerlich erfasst. (mehr FAQ VI, 5)

      Darüber hinaus sind die Behörden dem Datenschutz verpflichtet.

      Die Behörden dürfen Deine Daten nur intern für die Aufgaben nutzen, die mit diesem Gesetz zusammenhängen. Bei Verdacht auf Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten dürfen sie Deine Daten an andere Stellen, wie z.B. Polizei, weitergeben.


    1. Ich möchte nicht mehr in der Prostitution arbeiten. Wann werden meine Daten gelöscht?

    2. Wenn Du Deine Anmeldung nicht verlängerst, müssen Deine Daten spätestens drei Monate nach Ablauf der Gültigkeit Deiner Anmeldebescheinigung gelöscht werden. Wenn Du bereits vorher nicht mehr in der Prostitution arbeiten möchtest, kannst Du mit Deinem Ausweis zur Behörde gehen. Dort wird Dein Ausweis vernichtet und Deine Daten spätestens nach 3 Monaten gelöscht.

      Betreiber*innen sind verpflichtet, die Angaben über die Prostituierten, die im jeweiligen Prostitutionsgewerbe sexuelle Dienstleistungen erbringen, zwei Jahre aufzubewahren.