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Kondompflicht und Werbeverbot
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Was bedeutet die neue gesetzliche Kondompflicht?
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Was bedeutet das Werbeverbot?
Beim Geschlechtsverkehr (oral, vaginal, anal) müssen Kondome verwendet werden. Kunden, die kein Kondom benutzen, können mit Geldbußen bestraft werden.
In Prostitutionsstätten müssen Betreiber*innen auf die Kondompflicht durch einen gut sichtbaren Aushang hinweisen.
Werbung für Prostitution ist verboten, wenn sie Kinder oder Jugendliche gefährdet. Neu ist, dass keine Werbung für Geschlechtsverkehr ohne Kondom und Geschlechtsverkehr mit Schwangeren gemacht werden darf.
Ein Verstoß gegen das Werbeverbot ist eine Ordnungswidrigkeit. Es können Geldbußen bis zu zehntausend Euro festgesetzt werden.